Wieder ein Verwaltungsakt weniger! Wir sind nun im amtlichen Besitz eines Internationalen Fahrzeugscheins für die Bergziege! Jawohl! Amtlich! . . . Interessant ist, dass dieses Dokument nicht nur gestalterisch daherkommt, als wäre es aus den 20er Jahren des vergangenen Jahrhunderts, sondern auch tatsächlich auf einer nahezu weltweiten Vereinbarung von 1926 basiert! 1926 - unglaublich!
Irgendwie ist es auch ein bißchen süß. Natürlich konnte man mich nicht bei meinem ersten Besuch beim Straßenverkehrsamt darauf hinweisen, dass ich für die GS auch einen amtlichen Internationalen Fahrzeugschein benötige - warum auch? Schließlich hatte ich bei der Online-Terminierung nur Verwaltungsakt: 1 angeklickt. Warum sollte man in diesem Zusammenhang auch erwähnen, dass der Internationale Führerschein auch einen Internationalen Fahrzeugschein nach sich ziehen könnte. Zumal die Dame gefragt hatte, wofür ich denn wohl einen Internationalen Führerschein benötige. Was ich Ihr natürlich alles haarklein erklärt habe, unter anderem auch die Tatsache eigenes Fahrzeug und auch die Worte Indien und Nepal kamen in diesem Gespräch vor! Aber was solls, da ich für Indien nun tatsächlich einen zusätzlichen(!) Internationalen Führerschein benötige (was der Sachbearbeiterin beim Beantragen des "normalen" Internationalen Führerscheins in Münster gänzlich unbekannt war), der jeweils nur ein Jahr Gültigkeit haben kann, muss ich eh noch einmal zum Amt. Fragen über Fragen . . . Formulare, Formulare von der Wiege bis zur Bahre . .
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